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VBL – Berücksichtigung von Mutterschaftszeiten vor 2012

Mit dem 6. Änderungsvertrag zum Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) wurde u.a. eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt. Die Zeiten des Mutterschutzes (i.d.R. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung) wurden bisher bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) nicht berücksichtigt, da für diese Zeiten keine Umlagen entrichtet wurden. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes müssen Mutterschutzzeiten, die während einer Pflichtversicherung zurückgelegt wurden, besser bewertet werden.

Diese Zeiten müssen aber durch schriftlichen Antrag mit entsprechenden Nachweisen geltend gemacht werden. Die VBL wird die Versicherten im Rahmen der jährlichen Versicherungsnachweise ausdrücklich auf diesen Sachverhalt hinweisen. Auf ihrer Internetseite (www.vbl.de) steht ein Antragsvordruck zum Download zur Verfügung, mit dem Sie alle Mutterschutzzeiten vor dem Jahr 2012 beantragen können. Ab 2012 melden die Arbeitgeber die Mutterschutzzeiten direkt an die VBL.

In den Fällen, in denen der Rentenfall bereits eingetreten ist, können Anträge bis zum 31.12.2012 gestellt werden, um Zeiten wenigstens rückwirkend vom 1.5.2009 an zu berücksichtigen.

VBL - Antrag auf Mutterschutzzeiten vor 2012

VBL- Erläuterungen zum Antrag auf Mutterschutzzeiten vor 2012

VBL - Webseite


Verantwortlich für die Redaktion: Carmela Herrmann

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