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Personalrat der Universität Bayreuth

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Jubiläumsgeld

TV-L § 23, Absatz 2 - Besondere Zahlungen:

Beschäftigte erhalten ein Jubiläumsgeld bei Vollendung einer Beschäftigungszeit (§ 34 Absatz 3, TV-L)
a) von 25 Jahren in Höhe von 350 Euro,
b) von 40 Jahren in Höhe von 400 Euro.
Teilzeitbeschäftigte erhalten das Jubiläumsgeld in voller Höhe. Zudem wird bei 25 und 40-jährigen Jubiläum je 1 Tag Arbeitsbefreiung gewährt. (§ 29 Absatz 1d, TV-L)


Verantwortlich für die Redaktion: Carmela Herrmann

UBT-A